Eva Haupt, MAS,
Mitarbeiterin in der Familienberatung des Kinderschutzzentrums Kärnten,
bietet für Eltern, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben,
die gerichtlich vorgesehene Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
an.
Dekret des Bundesministeriums
für Wirtschaft, Familie und Jugend
Terminvereinbarung unter
eva.haupt@ifsoz.org
T. +43 664 2769897 |