Elternberatung (vor einvernehmlicher Scheidung)

Eva Haupt, MAS,
Mitarbeiterin in der Familienberatung des Kinderschutzzentrums Kärnten, bietet für Eltern, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, die gerichtlich vorgesehene Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG an.
Dekret des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend

Terminvereinbarung unter
eva.haupt@ifsoz.org
T. +43 664 2769897